Neue IV-Begleiterkarte in Form des Swiss-Pass

IV-Begleiterkarte 2022
Ab 2022 beginnt die Umstellung auf den Swiss-Pass. Herausgeber ist neu die SBB und nicht mehr die IV-Stelle des Wohnkantons. Die Umstellung erfolgt gestaffelt. Im Kanton Uri wird dies erst im Dezember 22 der Fall sein. Bis dahin sind die alten Begleiterkarten noch gültig und werden akzeptiert. Wichtig: frühzeitig neuen Ausweis bei der SBB be-
antragen. Nach Ablauf der Übergangsfrist ist nur noch der Swiss-Pass gültig.

Wie bekomme ich einen Swiss-Pass?
Man kann an einem bedienten SBB-Schalter den Swiss-Pass beantragen oder per Kontaktformular bei https://sbb.ch/begleiterkarte

Sie haben bereits einen Swiss-Pass?
Für die Beantragung der Begleiterkarte muss lediglich ein ärztliches Zeugnis (nicht älter als 6 Monate) eingereicht werden, verfügbar ab Nov. 21 auf sbb.ch/begleiterkarte

Welche Unterlagen muss man einreichen?

  • Ärztliches Attest für Reisende mit einer Behinderung (nicht älter als 6 Monate) verfügbar ab Nov. 21 auf www.sbb.ch/begleiterkarte
  • Aktuelles Passfoto
  • Kopie eines amtlichen Ausweises

Gibt es eine Zusatzkarte?
Ja. Diese kann unter swisspass.ch oder an einem bedienten SBB-Schalter beantragt werden, gegen eine Gebühr von Fr. 30.--

Alle, die bereits eine Begleiterkarte haben, wurden von der IV-Stelle im November 21 schriftlich über diese Änderung informiert.

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