Spenden

Wir sind auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

Als private Organisation sind wir neben der Finanzierung durch den Bund, Dienstleistungsbeiträgen und Mitgliederbeiträgen auf das Wohlwollen und die Grosszügigkeit vieler Menschen angewiesen.

In der heutigen Zeit sind wir sehr dankbar um jede Spende. Es ist gut zu wissen, dass sich Menschen mit insieme uri und den Menschen mit einer geistigen Behinderung verbunden fühlen. Die Spenden fliessen in verschiedene Projekte um die Förderung und Integration von Menschen mit einer Behinderung zu unterstützen.

Wir danken allen recht herzlich, die uns bisher und in Zukunft in irgendeiner Form finanziell unterstützen.

Trauerspenden

Haben Sie einen geliebten Menschen verloren? Berücksichtigen sie insieme uri, indem sie uns im Leidzirkular für allfällige Trauerspenden erwähnen. Unsere Trauerkarten sind ein Zeichen der Verbundenheit und eine sinnvolle Art, Menschen mit einer Behinderung zu unterstützen. Die insieme-Trauerkarten können mittels Bestellformular, telefonisch beim Präsidium oder bei der Papeterie Bido in Altdorf bezogen werden.

Einzelspenden

Jeder einzelne Beitrag hilft uns, unsere vielfältigen Aufgaben zu erfüllen und aufrecht zu erhalten. Falls Sie als Einzelperson eine Spende an insieme uri machen möchten, freut uns dies im Namen der geistig behinderten Menschen sehr.

Feste

Sie feiern Ihren runden Geburtstag oder ein wichtiges Jubiläum? Laden Sie Ihre Familie, Freunde, Bekannte oder Mitarbeitende ein, die Freude mit Ihnen zu teilen für eine gute Sache. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung.

Firmenspenden

Setzen Sie als Unternehmen ein starkes Zeichen der sozialen Verbundenheit. Teilen Sie Ihren Geschäftserfolg mit Menschen mit geistiger Behinderung, indem Sie anstelle von Kunden- oder Mitarbeitergeschenken mit einer Spende unsere Arbeit unterstützen.

Legate

Ein Legat ist eine gute Möglichkeit nachhaltig und sinnvoll zu spenden. Haben Sie keine Nachkommen oder möchten Sie einen Teil Ihres Geldes in guten Händen wissen, so denken Sie doch an insieme uri.

Steuerliche Abzüge

Im Kanton Uri können Spenden (freiwillige Geldeinlagen, Zuwendungen) an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz abgezogen werden, sofern diese juristischen Personen öffentliche oder ausschliesslich gemeinnützige Zwecke verfolgen und deshalb von der Steuerpflicht befreit sind.

Der Abzug beträgt höchstens 10% des Nettoeinkommens gemäss Ziffer 20 der Steuererklärung. Für juristische Personen beträgt der Abzug 10% des Reingewinns. Die Zuwendungen müssen mindestens Fr. 100.- pro Jahr sein.