Ausnahmen von der Maskenpflicht - Info-Kärtchen

Seit dem 6. Juli gilt im öffentlichen Verkehr der Schweiz eine Maskenpflicht. Davon ausgenommen ist ein Teil der Menschen mit einer Beeinträchtigung und in bestimmten Fällen Begleitpersonen.

Nicht immer mögen oder können Menschen mit einer Beeinträchtigung und ihre Begleitpersonen erklären, warum sie keine Maske tragen. Für solche Situationen stellt insieme eine Vorlage mit Info-Kärtchen  zum Herunterladen und Ausschneiden zur Verfügung. Die Kärtchen können etwa im Zug dem Schaffner oder verständnislosen Mitreisenden vorgelegt werden.

Hier der Link zu weiteren Infos und zum Kärtchen-Download.

 

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